Gemeindeamt

Öffentlich zugängliche Informationen

Gemäß der Energieeffizienz-Richtlinie III (EED III – Richtlinie (EU) 2023/1791) sind Gemeinden verpflichtet, ein Gebäude-Inventar zu veröffentlichen. Der Artikel 6 EED III besagt, dass ein Inventar der beheizten und/oder gekühlten Gebäude, die sich im Eigentum öffentlicher Einrichtungen befinden oder von ihnen genutzt werden und eine Gesamtnutzfläche von mehr als 250 m2 aufweisen, zu erstellen und öffentlich zugänglich zu machen ist.
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