Standesamt

Geburt

Für die Eintragung einer Geburt sind folgende Dokumente vorzulegen:

eheliche Geburt:
  • Heiratsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweise und Meldezettel des Hauptwohnsitzes der Eltern
uneheliche Geburt:
  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis und Meldezettel des Hauptwohnsitzes der Mutter
  • falls die Mutter verheiratet war, Heiratsurkunde der letzten Ehe und Nachweis über deren Auflösung
  • € 7,20 Bundesgebühr
  • € 2,10 Verwaltungsabgabe

Eheschließung

Die für die standesamtliche Trauung erforderliche "Ermittlung der Ehefähigkeit" kann entweder in Ihrer Heimatgemeinde oder in der Heimatgemeinde der Braut/des Bräutigams vorgenommen werden.

Es sind folgende Originaldokumente vorzulegen: ´

Bräutigam:

  • Auszug aus dem Geburtenbuch
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
  • Meldezettel
  • Heiratsurkunde der Eltern
  • Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder

Falls bereits geschieden:

  • Heiratsurkunden der früheren Ehen und deren Scheidungsurteile (mit Rechtskraftklausel)

Falls verwitwet:

  • Heiratsurkunde der letzten Ehe (nach dem Tode der Frau ausgestellt)

Braut:

  • Auszug aus dem Geburtenbuch
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
  • Meldezettel
  • Heiratsurkunde der Eltern
  • Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder

Falls bereits geschieden:

  • Heiratsurkunden der früheren Ehen und deren Scheidungsurteile (mit Rechtskraftklausel)

Falls verwitwet:

  • Heiratsurkunde der letzten Ehe (nach dem Tode des Mannes ausgestellt)

Heiratsurkunde
Die Heiratsurkunde wird vom zuständigen Standesamt (Ort der Eheschließung) ausgestellt.

  • € 7,20 Bundesgebühr
  • € 2,10 Verwaltungsabgabe

Sterbefall

Für die Eintragung des Sterbefalles sind vorzulegen:
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde der letzten Ehe, gegebenenfalls Nachweis der Auflösung der Ehe (Sterbeurkunde oder rechtskräftige Gerichtsentscheidung)
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Meldezettel (Nachweis des Hauptwohnsitzes)
Sterbeurkunde
Die Sterbeurkunde wird vom zuständigen Standesamt (Ort des Todesfalles) ausgestellt.
  • € 7,20 Bundesgebühr
  • € 2,10 Verwaltungsabgabe
  • € 32,70 Totenbeschaubefund

Staatsbürgerschaftsnachweis

Der Staatsbürgerschaftsnachweis wird vom Gemeindeamt ausgestellt. Dafür werden folgende Dokumente benötigt:
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde (wenn Namensänderung durch Eheschließung)
Bei Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises für Kinder ist die Heiratsurkunde der Eltern erforderlich.
  • € 28,60 Bundesgebühr
  • € 12,30 Verwaltungsabgabe

Weitere Informationen und Formulare

Ehe
Hier finden Sie weitere Informationen zur Anmeldung einer standesamtlichen Trauung, Namens- und Adressänderungen und alle nötigen Formulare.
http://www.help.gv.at/Content.Node/7/Seite.070000.html
Geburt
Hier finden Sie nähere Informationen zu gesetzlich vorgeschriebenen Schritten vor und nach der Geburt, Namensrecht sowie alle nötigen Formulare.
http://www.help.gv.at/Content.Node/8/Seite.080000.html
Todesfall
Hier finden Sie weitere Informationen zu allen Maßnahmen, die vor und nach der Beerdigung eines Verstorbenen und treffen sind, Informationen zur Hinterbliebenenpension sowie alle benötigten Formulare.
http://www.help.gv.at/Content.Node/19/Seite.190000.html

 

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