Standesamt
Geburt
Für die Eintragung einer Geburt sind folgende Dokumente vorzulegen:
eheliche Geburt:
eheliche Geburt:
- Heiratsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweise und Meldezettel des Hauptwohnsitzes der Eltern
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis und Meldezettel des Hauptwohnsitzes der Mutter
- falls die Mutter verheiratet war, Heiratsurkunde der letzten Ehe und Nachweis über deren Auflösung
- € 7,20 Bundesgebühr
- € 2,10 Verwaltungsabgabe
Eheschließung
Die für die standesamtliche Trauung erforderliche "Ermittlung der Ehefähigkeit" kann entweder in Ihrer Heimatgemeinde oder in der Heimatgemeinde der Braut/des Bräutigams vorgenommen werden.
Es sind folgende Originaldokumente vorzulegen: ´
Bräutigam:
- Auszug aus dem Geburtenbuch
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
- Meldezettel
- Heiratsurkunde der Eltern
- Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder
Falls bereits geschieden:
- Heiratsurkunden der früheren Ehen und deren Scheidungsurteile (mit Rechtskraftklausel)
Falls verwitwet:
- Heiratsurkunde der letzten Ehe (nach dem Tode der Frau ausgestellt)
Braut:
- Auszug aus dem Geburtenbuch
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
- Meldezettel
- Heiratsurkunde der Eltern
- Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder
Falls bereits geschieden:
- Heiratsurkunden der früheren Ehen und deren Scheidungsurteile (mit Rechtskraftklausel)
Falls verwitwet:
- Heiratsurkunde der letzten Ehe (nach dem Tode des Mannes ausgestellt)
Heiratsurkunde
Die Heiratsurkunde wird vom zuständigen Standesamt (Ort der Eheschließung) ausgestellt.
- € 7,20 Bundesgebühr
- € 2,10 Verwaltungsabgabe
Sterbefall
Für die Eintragung des Sterbefalles sind vorzulegen:
Die Sterbeurkunde wird vom zuständigen Standesamt (Ort des Todesfalles) ausgestellt.
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde der letzten Ehe, gegebenenfalls Nachweis der Auflösung der Ehe (Sterbeurkunde oder rechtskräftige Gerichtsentscheidung)
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Meldezettel (Nachweis des Hauptwohnsitzes)
Die Sterbeurkunde wird vom zuständigen Standesamt (Ort des Todesfalles) ausgestellt.
- € 7,20 Bundesgebühr
- € 2,10 Verwaltungsabgabe
- € 32,70 Totenbeschaubefund
Staatsbürgerschaftsnachweis
Der Staatsbürgerschaftsnachweis wird vom Gemeindeamt ausgestellt. Dafür werden folgende Dokumente benötigt:
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde (wenn Namensänderung durch Eheschließung)
- € 28,60 Bundesgebühr
- € 12,30 Verwaltungsabgabe
Weitere Informationen und Formulare
Ehe
Hier finden Sie weitere Informationen zur Anmeldung einer standesamtlichen Trauung, Namens- und Adressänderungen und alle nötigen Formulare.
http://www.help.gv.at/Content.Node/7/Seite.070000.html
Hier finden Sie weitere Informationen zur Anmeldung einer standesamtlichen Trauung, Namens- und Adressänderungen und alle nötigen Formulare.
http://www.help.gv.at/Content.Node/7/Seite.070000.html
Geburt
Hier finden Sie nähere Informationen zu gesetzlich vorgeschriebenen Schritten vor und nach der Geburt, Namensrecht sowie alle nötigen Formulare.
http://www.help.gv.at/Content.Node/8/Seite.080000.html
Hier finden Sie nähere Informationen zu gesetzlich vorgeschriebenen Schritten vor und nach der Geburt, Namensrecht sowie alle nötigen Formulare.
http://www.help.gv.at/Content.Node/8/Seite.080000.html
Todesfall
Hier finden Sie weitere Informationen zu allen Maßnahmen, die vor und nach der Beerdigung eines Verstorbenen und treffen sind, Informationen zur Hinterbliebenenpension sowie alle benötigten Formulare.
http://www.help.gv.at/Content.Node/19/Seite.190000.html
Hier finden Sie weitere Informationen zu allen Maßnahmen, die vor und nach der Beerdigung eines Verstorbenen und treffen sind, Informationen zur Hinterbliebenenpension sowie alle benötigten Formulare.
http://www.help.gv.at/Content.Node/19/Seite.190000.html