Meldeamt
Personen-/Meldeauskunft
In den Bundesländern kann die Meldeauskunft im Gemeindeamt erfolgen. Dafür werden zumindest folgende Daten benötigt:
- Vorname der gesuchen Person
- Nachname der gesuchten Person
Bei einer Meldeauskunft fallen folgende Gebühren an:
- Meldeauskunft unter Nutzung des zentralen Melderegisters: € 3,00
- Meldeauskunft aus dem örtlichen Melderegister: € 2,10
Wohnsitzerklärung
Der Bürgermeister ist gemäß §15a des Meldegesetzes 1991 ermächtigt, von Menschen, die in der Gemeinde angemeldet sind, zum Zweck der Überprüfung der Richtigkeit der im Melderegister gespeicherten Daten die Abgabe einer Wohnsitzerklärung zu verlangen.
- Gebühren: keine
Strafregisterbescheinigung
Die Führung des Strafregisters wird von der Bundespolizeidirektion Wien (Strafregisteramt) wahrgenommen.
Die Strafregisterbescheinigung kann im Gemeindeamt beantragt werden. Für die Ausstellung der Strafregisterbescheinigung ist im Durchschnitt mit einer Wartezeit von ein bis zwei Wochen zu rechnen.
Mitzubringende Dokumente:
- amtlicher Lichtbildausweis
- Heirats- oder Scheidungsurkunde
-
- € 14,30 Bundesgebühr
- € 2,10 Verwaltungsabgabe
Weitere Informationen
Meldeauskunft
Hier finden Sie nähere Informationen zur Meldeauskunft, Gebühren sowie alle nötigen Formulare.
http://www.help.gv.at/Content.Node/94/Seite.940000.html
Strafregister
Hier finden Sie weitere Informationen mitzubringenden Dokumenten, Gebühren und alle nötigen Formulare.
http://www.help.gv.at/Content.Node/30/Seite.300000.html
Wohnen
Hier finden Sie alle Informationen zum Thema Wohnen.
http://www.help.gv.at/Content.Node/21/Seite.210000.html