Meldeamt

Personen-/Meldeauskunft

In den Bundesländern kann die Meldeauskunft im Gemeindeamt erfolgen. Dafür werden zumindest folgende Daten benötigt:

  • Vorname der gesuchen Person
  • Nachname der gesuchten Person

Bei einer Meldeauskunft fallen folgende Gebühren an:

  • Meldeauskunft unter Nutzung des zentralen Melderegisters: € 3,00
  • Meldeauskunft aus dem örtlichen Melderegister: € 2,10

Wohnsitzerklärung

Der Bürgermeister ist gemäß §15a des Meldegesetzes 1991 ermächtigt, von Menschen, die in der Gemeinde angemeldet sind, zum Zweck der Überprüfung der Richtigkeit der im Melderegister gespeicherten Daten die Abgabe einer Wohnsitzerklärung zu verlangen.

  • Gebühren: keine

Strafregisterbescheinigung

(Leumunds-, Führungs- oder Sittenzeugnis)

Die Führung des Strafregisters wird von der Bundespolizeidirektion Wien (Strafregisteramt) wahrgenommen.
Die Strafregisterbescheinigung kann im Gemeindeamt beantragt werden. Für die Ausstellung der Strafregisterbescheinigung ist im Durchschnitt mit einer Wartezeit von ein bis zwei Wochen zu rechnen.

Mitzubringende Dokumente:
  • amtlicher Lichtbildausweis
im Falle einer Namensänderung:
  • Heirats- oder Scheidungsurkunde
    • € 14,30 Bundesgebühr
    • € 2,10 Verwaltungsabgabe

Weitere Informationen

Meldeauskunft
Hier finden Sie nähere Informationen zur Meldeauskunft, Gebühren sowie alle nötigen Formulare.
http://www.help.gv.at/Content.Node/94/Seite.940000.html

Strafregister

Hier finden Sie weitere Informationen mitzubringenden Dokumenten, Gebühren und alle nötigen Formulare.
http://www.help.gv.at/Content.Node/30/Seite.300000.html

Wohnen

Hier finden Sie alle Informationen zum Thema Wohnen.
http://www.help.gv.at/Content.Node/21/Seite.210000.html

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