Wahlen
Wahlkarte
WählerInnen, die voraussichtlich am Wahltag das für sie zuständige Wahllokal nicht aufsuchen und deshalb ihr Wahlrecht nicht ausüben können, haben Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte.
Derzeit ist eine Stimmabgabe mittels Wahlkarte bei Nationalratswahlen, Bundespräsidentenwahlen und EU-Wahlen möglich.
Vorraussetzungen:
- Die Ausstellung der Wahlkarte ist von dem/der Wahlberechtigten, beginnend mit dem Tag der Wahlausschreibung, bis spätestens am dritten Tag vor dem Wahltag mündlich oder schriftlich zu beantragen.
Mitzubringende Dokumente:
- bei persönlichem Erscheinen ein amtlicher Lichtbildausweis
- bei schriftlicher Anforderung ist der Identitätsnachweis glaubhaft zu machen (z.B. durch die beigelegte Kopie des Reisepasses, bzw. einer Kopie des Staatsbürgerschaftsnachweises)
für Österreicher/innen:
Für österreichische Staatsbürger/innen ohne Hauptwohnsitz in Österreich ist eine Eintragung in das Wählerverzeichnis einer österreichischen Gemeinde sowie die rechtzeitige Beantragung einer Wahlkarte erforderlich.
für nicht-österreichische EU-Bürger/innen mit Hauptwohnsitz in Österreich:
Vorraussetzung zur Teilnahme an den Europawahlen ist die Eintragung in das Europa-Wählerverzeichnis bei der Gemeinde, wo der Bürger am Stichtag der Wahl seinen/ihren Hauptwohnsitz hat.