Straßenverkehr
Arbeiten auf oder neben der Straße
Wird durch Arbeiten auf oder neben der Straße der Straßenverkehr beeinträchtigt, so ist hiefür eine Bewilligung der Behörde erforderlich. Die Bewilligung ist auf Antrag des Bauführers zu erteilen, wenn die Beeinträchtigung nicht wesentlich ist oder wenn es möglich ist, für die Aufrechterhaltung oder Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs in anderer Weise zu sorgen.
Gebühren
- Bundesgebühr: EUR 14,30
- Landes- bzw. Gemeindegebühren: individuell geregelt
Benützung der Straße zu verkehrsfremden Zwecken
Eine verkehrsfremde Benützung ist z. B. die Aufstellung von Informations-, Verkaufs- oder Werbeständen, von Werbetafeln oder Schanigärten.
Gebühren:
- Bundesgebühr: EUR 14,30
- Landes- bzw. Gemeindegebühren: individuell geregelt
Ausnahmen aus der Straßenverkehrsordnung in Einzelfällen
z. B. Befahren der Fußgängerzone, Ausnahme von Halte- bzw. Parkverboten, Kurzparkzonen, Gewichtsbeschränkungen oder andere Ausnahmen von Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverboten
Gebühren:
Gebühren:
- Bundesgebühr: EUR 14,30
- Landes- bzw. Gemeindegebühren: individuell geregelt
Anregungen zur Straßenverkehrsordnung
Mit diesem Formular können allgemeine Vorschläge unterbreitet werden, die im Zusammenhang mit der Straßenverkehrsordnung stehen. Beispiele dafür sind die Errichtung neuer Radwege, die Aufstellung bzw. Entfernung von Verkehrszeichen (Stopptafeln, Einbahnen), die Regelung von Kreuzungen (Ampelanlagen, Kreisverkehre), die Errichtung von Fußgängerzonen, Wohnstraßen, Kurzparkzonen oder Ähnlichem.
Gebühren: keine
Gebühren: keine