Straßenverkehr

Arbeiten auf oder neben der Straße

Wird durch Arbeiten auf oder neben der Straße der Straßenverkehr beeinträchtigt, so ist hiefür eine Bewilligung der Behörde erforderlich. Die Bewilligung ist auf Antrag des Bauführers zu erteilen, wenn die Beeinträchtigung nicht wesentlich ist oder wenn es möglich ist, für die Aufrechterhaltung oder Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs in anderer Weise zu sorgen.

Gebühren

  • Bundesgebühr: EUR 14,30
  • Landes- bzw. Gemeindegebühren: individuell geregelt

Benützung der Straße zu verkehrsfremden Zwecken

Eine verkehrsfremde Benützung ist z. B. die Aufstellung von Informations-, Verkaufs- oder Werbeständen, von Werbetafeln oder Schanigärten.

Gebühren:

  • Bundesgebühr: EUR 14,30
  • Landes- bzw. Gemeindegebühren: individuell geregelt

Ausnahmen aus der Straßenverkehrsordnung in Einzelfällen

z. B. Befahren der Fußgängerzone, Ausnahme von Halte- bzw. Parkverboten, Kurzparkzonen, Gewichtsbeschränkungen oder andere Ausnahmen von Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverboten

Gebühren:
  • Bundesgebühr: EUR 14,30
  • Landes- bzw. Gemeindegebühren: individuell geregelt

Anregungen zur Straßenverkehrsordnung

Mit diesem Formular können allgemeine Vorschläge unterbreitet werden, die im Zusammenhang mit der Straßenverkehrsordnung stehen. Beispiele dafür sind die Errichtung neuer Radwege, die Aufstellung bzw. Entfernung von Verkehrszeichen (Stopptafeln, Einbahnen), die Regelung von Kreuzungen (Ampelanlagen, Kreisverkehre), die Errichtung von Fußgängerzonen, Wohnstraßen, Kurzparkzonen oder Ähnlichem.

Gebühren: keine

powered by HiCo