Steuern / Abgaben

Kommunalsteuererklärung

Mit dem Steuerreformgesetz 1993 wurde die Lohnsummensteuer von der Kommunalsteuer abgelöst. Bei der Kommunalsteuer handelt es sich ausschließlich um eine Gemeindeabgabe.

Unternehmen unterliegen der Kommunalsteuer in jener Gemeinde, in der sich eine Betriebsstätte des Unternehmens befindet. Bei mehrgemeindlichen Betriebsstätten und Wanderunternehmen gibt es gesonderte Regelungen. Erstreckt sich beispielsweise die Betriebsstätte über mehrere Gemeinden, muss der/die UnternehmerIn die Bemessungsgrundlage auf die beteiligten Gemeinden zerlegen. Bei Wanderunternehmen ist die Bemessungsgrundlage im Verhältnis der Betriebsdauer auf die jeweiligen Gemeinden zu zerlegen.

  • Gebühren:
    Bundesweit einheitlich geregelt und berechnen sich im Formular automatisch auf Basis der abgegebenen Erklärung.

Grundsteuerbefreiung

Mit diesem Formular wird eine zeitliche Befreiung von der Grundsteuer beantragt, die unter gewissen Voraussetzungen für Neu-, Zu- und Umbauten, sowie von Erneuerungen von Wohnraum, gewährt werden kann.

Die Steuerbefreiung ist vom Eigentümer des Grundstückes bei der Behörde schriftlich zu beantragen. Bei Wohnanlagen oder Eigentümergemeinschaften ist der Antrag von den jeweiligen Eigentümern zu stellen und zu unterschreiben.

  • Gebühren: keine

Hundeabgabe

Grundsätzlich wird für das Halten von Hunden (Ausnahmen: Blindenhunde, Dienst- und Rettungshunde) eine Abgabe eingefordert. Es gibt jedoch auch Befreiungs- und Ermäßigungsgründe (z.B. Nutzhunde) sowie Ausnahmen von der Abgabenpflicht. Diese sind beim Gemeindeamt zu erfragen.

Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde von ihren BesitzerInnen bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.

Das Tragen einer Hundemarke ist gesetzlich nicht verpflichtend, in vielen Gemeinden aber vorgesehen. Der/Die HundehalterIn erhält die Hundemarke nach Einzahlung der Hundeabgabe von dem Gemeindeamt entweder persönlich ausgehändigt oder per Post zugesandt.

Die Hundemarke muss sichtbar am Halsband des Hundes angebracht werden (so sich der Hund außerhalb des Hauses befindet).

Die Abmeldung eines Hundes (Tod, Umzug, Weitergabe) muss der Abgabenbehörde schriftlich mitgeteilt werden. Solange die Meldung nicht erfolgt ist, besteht die Abgabenpflicht weiter.

Weitere Informationen und Formulare

Hundeabgabe
Hier finden Sie weitere Informationen zur Hundemarke und zur An- und Abmeldung eines Hundes sowie alle benötigten Formulare.
http://www.help.gv.at/Content.Node/74/Seite.743000.html#Zu

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