Stimmkarte
Wahlberechtigte, die voraussichtlich am Wahltag nicht in das für sie zuständige Wahllokal gehen und deshalb ihr Wahlrecht nicht ausüben können, haben Anspruch auf Ausstellung einer Briefwahl.
Derzeit ist es möglich, bei Nationalratswahlen, Bundespräsidentenwahlen und EU-Wahlen mit Briefwahl zu wählen.
Anforderungen:
- Die Ausstellung der Wahlkarte muss vom Wahlberechtigten, beginnend mit dem Tag der Wahlbekanntmachung, spätestens am dritten Tag vor dem Wahltag, mündlich oder schriftlich beantragt werden.
Mitzubringende Unterlagen:
- bei persönlichem Erscheinen ein amtlicher Lichtbildausweis
- auf schriftliches Verlangen muss der Identitätsnachweis glaubhaft gemacht werden (z.B. durch beiliegende Passkopie oder Kopie des Staatsbürgerschaftsnachweises)
Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis
für Österreicher:
Österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die keinen Hauptwohnsitz in Österreich haben, müssen sich in das Wählerverzeichnis einer österreichischen Gemeinde eintragen lassen und rechtzeitig die Briefwahl beantragen.
für nicht-österreichische EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in Österreich:
Voraussetzung für die Teilnahme an der Europawahl ist die Eintragung in das Europawahlregister der Gemeinde, in der der Bürger am Stichtag der Wahl seinen Hauptwohnsitz hat.